Qualifizierte Kinderbetreuung im Raum Kaiserslautern
Förderung in Kindertagespflege
(gem. §§ 23, 24 und 90 SGB VIII)
Kindertagespflege wird in Kaiserslautern gefördert. Für Kinder von 1-3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung in der Tagespflege. Somit ist gewährleistet, dass die Eltern einen Zuschuss vom Jugendamt erhalten und finanziell unterstützt werden.
Kinder unter 1 Jahr werden auch gefördert, wenn z.B. die Eltern erwerbstätig sind.
Die Eltern haben die Wahl ob sie Ihr Kind in den Kindergarten oder zu einer Tagesmutter bringen.
- Die Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht zu (§ 5 SGB VIII)
Die Kindertagespflege wird als Angebot der Jugendhilfe vom Jugendamt finanziell gefördert. Die Eltern sollen somit auch in finanzieller Hinsicht die Wahl haben, ob ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreuen wird.
Demnach ist die Kindertagspflege gesetzlich gleichrangig gestellt mit der Betreuung in Tageseinrichtungen wie Kita (Kinderkrippen, -gärten und -horten).
- Neuregelung SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Jahr 2005
- TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) seit 01.01.05
- KICK (Kinder- u. Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz)
seit 01.10.05
- KiföG (Kinderförderungsgesetz) seit 16.12.08
Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Infos vom Jugendamt: